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Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines Anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.
Datenschutzverletzungen, Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO und unbefugte Eingriffe in die Privatsphäre.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
Sexuell belegtes, von den Betroffenen nicht erwünschtes Verhalten, entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen und Handlungen, Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing.
Risiken oder tatsächliche Verletzungen menschenrechtsbezogener Pflichten durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder durch Zulieferer in der Lieferkette einer Organisation.
Risiken oder tatsächliche Verletzung von umweltbezogenen Pflichten durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich oder durch Zulieferer in der Lieferkette einer Organisation. Verletzung von Vorgaben zum Umweltschutz.
Mein Hinweis betrifft mehrere der vorgenannten Kategorien oder einen anderen schweren Regelverstoß aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.